Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Alle Verkäufe erfolgen unter Zugrundelegung der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellt Möbel werden nach Muster oder Abbildungen verkauft.

2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Verein-

barung erfolgt ist.

3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz-

oberflächen bleiben vorbehalten.

4. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei  Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton

Lieferung

1. Falls keine Lieferung vermerkt ist, ist die Ware ab Lager abzuholen.

2. Wird abweichend von Ziffer 1 die Anlieferung vereinbart, so behält sich der Verkäufe vor, in welcher Form die Anlieferung (z.B. per Spedition, Bundesbahn oder Bundespost) erfolgt, sofern nicht bei Vertragsabschluß die Form der Anlieferung durch Vertrag festgelegt wurde.

3. Teillieferungen sind möglich, soweit nicht anders vereinbart.

4. Montage: Alle Gegenstände werden nur ausgepackt und montiert, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Lieferfrist

1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine Nachlieferfrist von 6 Wochen beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäfts-betrieb der Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle von höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten    Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Ein über den Rücktritt hinausgehender Schadenersatz-

anspruch wird ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die  gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

2. (1) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Warepfleglich zu behandeln. Er ist insoweit nur Verwahrer.

(2) Der Käufer ist nicht berechtigt, bis zur vorständigen Bezahlung der Waren, diese an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

3. Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1.(2). 2.(1) und 2.(2) festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Gefahrenübergang

Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Ist eine Anlieferung durch die Spedition vereinbart, so geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung mit der Übergabe an die Spedition auf den Käufer über.

Abnahmeverzug

1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu Wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe der Ziffer 3 verlangen. 

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2. Soweit der Abnahmeverzug länger als 10 Tage dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.

3. Als Schadenersatz, wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug, kann der Verkäufer 30% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt der Verkäufer, wie z.B. bei Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

Rücktritt

1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt har oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.

Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

1. Für infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.

2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gilt: Für Serienmöbel bei Rücktritt und Rücknahme in unbe- schädigtem Zustand 40% des Bestellpreises ohne Abzüge. Eine Rücknahme bzw. Umtausch von Artikeln aus dem Hygienebereich (Matratzen, Decken, Bettwäsche…) ist generell ausgeschlossen. Dies gilt ebenso bei Sonderanfertigungen. Gegenüber  unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße  entstanden ist.

Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Käufer zunächst nur Nachbesserung verlangen.

2. Der Verkäufer kann statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.

3. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Verkäufer die Esatz-lieferung verweigert oder nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.

4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder  unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

5. (1) Gewährleistungsansprüche verjähren nach den jeweils gesetzl. Vorgaben. (2) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt. (3) Gewährleistungsansprüche wegen üblicher Maß- und Farbabweichungen, die materialbedingt sind, sind ausgeschlossen.

Beschädigung

Äußerlich sichtbare Beschädigungen an den Waren müssen bei Bahn, Post, dem Spediteur oder bei unserem Fahrer sofort gemeldet werden, die dann eine Tatbestandsaufnahme vornehmen.

Haftung

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, insbesondere auch für  Verletzung von Aufklärung- und Beratungspflichten, gleich aus welchem Rechtsgrund. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese Geschäftsbedingungen vereinbart sind.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Dresden

 

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